Wenn Sie als deutsches Unternehmen Waren grenzüberschreitend bewegen, kommen Sie an Zollverfahren nicht vorbei. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – sowie Industriebetriebe ist es entscheidend, die richtigen Verfahren zu kennen – denn sie beeinflussen nicht nur Ihre Abgabenlast, sondern auch Ihre Lieferzeiten, Ihre Planbarkeit und Ihre rechtliche Sicherheit. Der Unionszollkodex – UZK – regelt europaweit, wie Sie Waren einführen, ausführen, lagern oder befördern dürfen. Und auch in Deutschland gelten diese Regelungen für alle Unternehmen, die Waren mit Drittstaaten handeln. In diesem Artikel lernen Sie 3 wichtige Zollverfahren kennen, die Ihnen in Deutschland zur Verfügung stehen.
Was sind eigentlich Zollverfahren?
Zollverfahren regeln, was mit Waren passiert, die eine Grenze der Europäischen Union überschreiten – egal ob beim Import oder beim Export. Sie legen fest, unter welchen Bedingungen eine Ware in die EU eingeführt oder aus der EU ausgeführt werden darf, und was dabei rechtlich zu beachten ist. Sobald Sie als Unternehmen eine Ware aus einem Drittland (also einem Nicht-EU-Staat) einführen oder in ein solches Land exportieren, müssen Sie ein passendes Zollverfahren wählen. Dieses Verfahren bestimmt unter anderem
- ob und wann Abgaben (wie Zölle oder Einfuhrumsatzsteuer) fällig werden,