Zollrechtliche Bewilligungen

Zollrechtliche Bewilligungen dienen dazu, Ihnen und den Zollbehörden die Arbeitsabläufe zu erleichtern. Die Vorteile sind eine schnelle Abfertigung bei Zollvorgängen, flexible Gestaltung von Prozessen und in der Regel sofortige Verfügbarkeit […]

Birgit Susdorf

13.05.2025 · 3 Min Lesezeit

Zollrechtliche Bewilligungen dienen dazu, Ihnen und den Zollbehörden die Arbeitsabläufe zu erleichtern. Die Vorteile sind eine schnelle Abfertigung bei Zollvorgängen, flexible Gestaltung von Prozessen und in der Regel sofortige Verfügbarkeit von Zolldokumenten. Hier sehen Sie eine Liste gängiger Bewilligungen. Unternehmen mit regelmäßigen Im- und Exporten profitieren von diesen Vereinfachungen:

BewilligungWofür?PflichtenVorteile
Zugelassener Empfänger– Ware unverzollt zur Selbstverzollung ohne Gestellung beim Zollamt erhalten– ATLAS Zugang erforderlich (Abwicklung über Zollagent möglich)

– Bewilligung Verwahrungslager erforderlich

– Bürgschaft
– Gestellungsbefreiung

Warenannahme vor Ort (zeitunabhängig)

– Einfache Kommunikation mit dem Zollamt
Zugelassener Versender– Versandvorgänge im Unionsversandverfahren– Inanspruchnahme einer Gesamtbürgschaft oder die Befreiung von der Sicherheitsleistung– Keine Gestellung

– Keine Vorlage der Versandanmeldung

– Elektronischer Austausch von weiteren Nachrichten mit dem Zoll

– Verschließen des Beförderungsmittels oder der Packstücke

– Beförderung der Waren ohne Tätigwerden der Zollstelle
Ermächtigter Ausführer– Ausstellen von Ursprungserklärungen ohne Wertgrenze auf Handelsrechnung oder anderen Dokumenten– Innerbetriebliche Organisation

– Jederzeit Nachweis über Ursprung führen
– Ausfertigung von Präferenznachweisen unabhängig von Öffnungszeiten des Zollamts und sofortige, eigenständige Ausstellung von Präferenzerklärungen
Zugelassener Ausführer– Export von Gütern ohne vorherige Gestellung beim Zollamt

– Vereinfachte Zollanmeldung
– ATLAS-Zugang– Sofortiger Erhalt des Ausfuhrbegleitdokuments

– Lkw-Stopp beim Zollamt nicht nötig
Aktive Veredelung– Bearbeitung bzw. Veredlung von Waren aus Drittländern– Frist für die Erledigung des Veredelungsverkehrs– Bearbeitung von Nicht-Unionswaren ohne Zollerhebung oder handelspolitische Maßnahmen
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)– Status zuverlässig, rechtssicher und zahlungsfähig zu sein– Nachweis der Zahlungsfähigkeit

– Angemessene Einhaltung der Zollvorschriften

– Einhaltung Sicherheitsstandards (AEOS)

– Bestimmte Buchführungsstandards
– Summarische ATLAS Eingangs- und Ausgangsmeldungen mit reduzierten Datensätzen

– Weniger Zollkontrollen

– Leichtere Bewilligung von Verfahren

Die zollrechtlichen Erleichterungen müssen Ihnen von Ihrem Hauptzollamt bewilligt werden. Die Voraussetzungen für das Bewilligungsverfahren sind unter anderem:

  • Ansässigkeit im Zollgebiet der Union
  • EORI Nummer
  • ELSTER Zugang
  • Regelmäßige Inanspruchnahme des gewählten Verfahrens
  • Keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen die zoll- oder steuerrechtlichen Vorschriften
  • Keine schwereren Straftaten im Rahmen der Wirtschaftstätigkeit
  • Nachweis des erhöhten Maß an Kontrolle der Tätigkeiten und Warenbewegungen mittels eines Systems der Führung der Geschäftsbücher und ggf. Beförderungsunterlagen, damit geeignete Zollkontrollen ermöglicht werden
  • Nachweis der praktischen oder beruflichen Befähigung (Mitarbeiter mit entsprechender Ausbildung und/oder Berufserfahrung)
  • Geregelte Prozesse (sichere, umgesetzte Zollprozesse und Notfallkonzept)
  • Arbeits- und Organisationsanweisungen (wer macht wann was)
  • Handbücher, die Ihre Arbeitsabläufe beschreiben und dokumentieren
  • Exportokontrolle (Internes Compliance Programm), wichtig ist, dass Sie entsprechende Maßnahmen in Ihrem Unternehmen umgesetzt haben (falls erforderlich)

Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?

Testen Sie jetzt den Export Navigator und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl von Artikeln, die Sie bei der Vorbereitung Ihrer Exporte unterstützen!