Sie importieren regelmäßig Waren in die EU? Dann wissen Sie, wie belastend es sein kann, sofort Zölle und Einfuhrumsatzsteuer zahlen zu müssen – auch wenn die Waren noch gar nicht verkauft oder verarbeitet wurden. Genau hier setzt das Instrument des Zolllagers an. Es ermöglicht Ihnen, Nicht-Unionswaren unter zollamtlicher Aufsicht zu lagern, ohne direkt Abgaben zu entrichten. Sie gewinnen damit Zeit, bleiben flexibel und können Ihr Liquiditätspolster schonen.
Die Zolllagerarten im Überblick
Früher gab es die Typen A bis F. Heute gibt es nur noch:
- Öffentliche Zolllager: Werden von einem Wirtschaftsbeteiligten betrieben und stehen jedermann zur Verfügung.
- Private Zolllager: Können ausschließlich vom Bewilligungsinhaber für dessen eigene Waren genutzt werden.