Zurzeit ändern sich die Bedinugungen für den Export in und den Import aus den USA häufig. Deshalb ist es für Sie wichtig, dass Sie Ihre Lieferungen optimal planen. Wir haben häufig gestellte Fragen für Sie zusammengestellt:
- Wann müssen Sie die Zölle in USA bezahlen?
Wenn Sie die Lieferbedingung „verzollt“ vereinbart haben, sind Sie für die Verzollung und die Übernahme der Kosten, die in USA erhoben werden, verantwortlich.
- Wann gelten die Zollsätze?
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einfuhr. Das Datum des Inkrafttretens bestimmter Zölle finden Sie im jeweiligen Rechtsakt. Großbritiannien und die USA haben als erstes einen Deal geschlossen, der den Zusatzzoll bei einigen Waren aussetzt. Mehr Informationen finden Sie im Länderartikel zu GB.
- First Sale Doctrine/First Sale Rule
Die First-Sale-Rule ist eine Bestimmung im US-Zollrecht, die US-Importeuren ermöglicht, den Zollwert für die Einfuhr von Waren anhand des Preises des ersten oder eines früheren Verkaufs zu bestimmen, anstatt des Preises, den der Importeur letztendlich gezahlt hat. Diese Regel kann besonders bei mehrstufigen Verkaufstransaktionen vorteilhaft sein, da der Preis des ersten Verkaufs oft niedriger ist als der Preis des letzten Verkaufs vor der Einfuhr.
- Welches Land ist die Grundlage für die Verzollung?
Das Ursprungsland ist maßgeblich. In USA gilt gewöhnlich die letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung. Es gilt das „case law“, unter Umständen also der Einzelfall.
- Wo können Sie die Zollsätze in den USA finden?
- Im USA Zolltarif: https://hts.usitc.gov/
- Datenbank der Europäischen Union: https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/de/home
Zusatzzölle bestehen im Moment für Stahl und Aluminium sowie für Kraftfahrzeuge und -teile:
Stahl: https://bit.ly/43CqRrM
Aluminium: https://bit.ly/3SZDp7E
Kfz/-teile: https://bit.ly/3Fku8UF
- Werden alle Zollarten in den USA aufaddiert?
Nein. Mit den Zöllen will die USA ihre politischen Ziele umsetzten, deswegen werden die Zollsätze nur bis zum bestimmten Limit erhoben. Die USA haben beschlossen, dass Zölle auf derselben gesetzlichen Grundlage nicht kumulativ angewendet werden.
- Werden Waren in der vorübergehnden Verwendung verzollt?
(Temporary Importation under Bond – TIB). Die vorübergehende Einfuhr von Waren ist im US-Zolltarif geregelt und nur erlaubt, wenn die Waren wieder ausgeführt werden. Die Frist dafür beträgt drei Jahre, und Sicherheiten sind erforderlich, die bei der Ausfuhr zurückerstattet werden.
- Waren im Zolllager
Güter, die im Bonded Warehouse gelagert werden, bleiben bis zur Entnahme unverzollt. Sie bleiben im Zolllager, bis sie entweder in den freien Verkehr überführt werden, also verzollt werden, oder wieder ausgeführt werden. Das Zolllager ermöglicht es, Waren aufzubewahren, ohne sofort Zölle oder Steuern zu zahlen.
- Was gilt für Muster, Rückwaren, Veredelung und Ausbesserung (Reparaturen)
Für Muster, Berufsausrüstung und Messegut können Sie das Carnet ATA zollfrei verwenden. Muster, die ausschließlich zu Werbezwecken oder zur Präsentation dienen und keinen kommerziellen Wert haben, können zollfrei eingeführt werden, wenn sie bestimmte Mengen- und Wertgrenzen nicht überschreiten.
Auch für Rückwaren, Veredelung und Reparaturen gibt es Möglichkeiten, diese zollfrei durchzuführen. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Praxistipp: Falls Sie die Zölle in USA kalkulieren möchten, machen Sie sich mit den Regeln vertraut. Sie finden wichtige Informationen im Leitfaden vom 15.05.2025 des US Customs and Border Protection (CBP). Wenn Sie verzollt in die USA liefern, beauftragen Sie eine Zollagentur oder einen Spediteur. Hier können Sie Zölle und Kosten erfragen sowie den Ablauf besprechen.
1. Strafzölle / Zusatzölle – Begriffe und Bedeutungen
- Strafzölle: Zölle, die als Reaktion auf unfaire Handelspraktiken eines anderen Landes erhoben werden, um diese zu bestrafen und faire Handelsbedingungen wiederherzustellen.
- Zusatzölle: Zusätzliche Zölle, die über die regulären Zollsätze hinaus auf bestimmte Waren oder aus bestimmten Ländern erhoben werden, oft aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen.
2. Erstattungen für bestimmte Zölle möglich
Dass die USA für Fahrzeuge und Fahrzeugteile sehr hohe Zusatzzölle verlangt, ist bekannt. Seit dem 03.04.2025 werden Kraftfahrzeuge (Kfz) bei der Einfuhr in die USA mit zusätzlichen Zöllen in Höhe von 25 Prozent belegt. Fahrzeugteile hingegen unterliegen seit dem 03.05.2025 zusätzlichen Zöllen. Doch nun wurde eine Erleichterung bekannt gegeben.
Der US-Präsident Donald Trump hat verkündet, dass Automobilhersteller, die KFZ-Teile in die USA importieren, um diese dort zu montieren, sollen eine Zollrückerstattung beantragen können. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem Wert der Automobilproduktion in den USA.
Mein Tipp: Falls Sie in den USA entsprechende Zölle gezahlt haben, erkundigen Sie sich, ob für Sie eine Erstattung in Frage kommen kann.
3. US-Reexportkontrolle – Wichtige Aspekte beim Export in die USA und andere Länder
Die USA verfügen über strikte Exportkontrollgesetze, die nicht nur Exporte aus den USA regeln, sondern auch die Reexporte von US-amerikanischen Waren und Technologien in Drittländer betreffen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie keine kontrollierten US-Produkte oder -Technologien ohne entsprechende Genehmigungen in Länder exportieren, die Beschränkungen unterliegen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zu erheblichen Strafen führen. Es ist daher essenziell, sich über die aktuellen US-Exportkontrollvorschriften zu informieren und Compliance-Programme entsprechend anzupassen.
4. Zusatzzölle im Allgemeinen vermeiden – ja das geht!
Um Zusatz- oder Strafzölle in den USA zu vermeiden, stehen Ihnen mehrere strategische Möglichkeiten zur Verfügung:
- Prüfen sie, ob Präferenzabkommen greifen: Falls Ihr Produkt aus einem Land stammt, das ein Freihandelsabkommen mit den USA hat, könnte der Basiszolltarifsatz verringert werden oder sogar auf null reduziert werden. Beispielsweise sind durch das USMCA (Nachfolger von NAFTA) bestimmte Waren aus Mexiko und Kanada begünstigt. Dieses Beispiel ist im aktuellen Umfeld umso wichtiger, da es auch perfekt bestätigt, dass die Präferenzausnutzung nur den Basiszolltarifsatz reduziert. Sollten Zusatzzölle oder Strafzölle, wie nun geschehen, anberaumt werden, vermag die Präferenz diese nicht zwingend zu verhindern.
- „Optimieren“ der Zolltarifnummer (HTS-Code): Durch eine genaue Überprüfung und Einreihung der Zolltarifnummer könnte sich herausstellen, dass dein Produkt unter eine günstigere Klassifizierung fällt. Eine strategische Zolltarifeinstufung kann helfen, höhere Abgaben zu vermeiden. (Achtung: keine absichtliche falsche Tarifierung!)
- Verlagern der Produktion oder Lieferkette: Falls ihre Ware aus einem Land stammt, das von hohen US-Zöllen betroffen ist (z. B. China), könnte eine Verlagerung der Produktion in ein Land mit besseren Handelsbedingungen mit den USA eine Lösung sein.
- Veredeln in einem Drittland: Falls möglich, könnten Produkte einen Zwischenproduktionsschritt in einem weiteren Land vollziehen und so verändert oder weiterverarbeitet werden, dass ein neuer Ursprung entsteht und somit nicht mehr unter die ursprünglichen Strafzölle fallen.
- Einsatz von Zollfreilagern oder Foreign Trade Zones (FTZs): In den USA gibt es sogenannte Foreign Trade Zones (FTZs), in denen importierte Waren gelagert, umgearbeitet oder weiterverarbeitet werden können, bevor sie endgültig in den US-Markt kommen – oft mit Zollvorteilen.
- Verhandeln von Preis- und Kostenanpassungen: Falls Sie regelmäßig in die USA exportieren, kann es sinnvoll sein, mit Kunden oder Lieferanten über eine faire Kostenaufteilung zu verhandeln, falls Zölle plötzlich anfallen.
Fazit
Angesichts der dynamischen Entwicklungen im internationalen Handel und der Exportkontrolllandschaft ist es für Unternehmen unerlässlich, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben und ihre Handels- und Compliance-Strategien entsprechend anzupassen. Wir informieren dazu regelmäßig.