Die Lieferantenerklärung (LE) ist ein zentrales Instrument im internationalen Warenverkehr und bedarf daher Ihrer kritischen Aufmerksamkeit. Es kommt immer wieder vor, dass sich Fehler einschleichen, die auf Sie zurückfallen und empfindliche Strafen nach sich ziehen können. Wir zeigen Ihnen in unserem Top-Thema, wie Sie Nachzahlungen, Bußgelder und Reputationsschäden aufgrund fehlerhafter Lieferantenerklärungen vermeiden. Dabei geht es darum, Ihre Prüfprozesse zu optimieren, Lieferanten klar anzuleiten und Ihre Abteilungen effektiv einzubinden.
Die LE als zentrales Instrument im internationalen Warenverkehr dient als Nachweis, dass eine Ware ihren präferenziellen Ursprung in einem bestimmten Land oder einer Ländergruppe hat, wie z. B. EU. Dieser Nachweis ermöglicht es Ihrem Unternehmen oder Ihren Kunden, bei der Einfuhr von Waren in ein Partnerland der EU von Zollpräferenzen zu profitieren. Das bedeutet, dass der Importeur entweder gar keine oder eine reduzierte Einfuhrabgabe zahlen muss. Ohne eine gültige LE ist die Inanspruchnahme dieser Vorteile in der Regel nicht möglich.
Die Bedeutung der LE geht jedoch weit über die reine Zollersparnis hinaus. Eine korrekte LE ist auch für die Einhaltung von Compliance-Vorschriften und die Vermeidung von Sanktionen unerlässlich. Wenn Sie eine falsche LE verwenden und dadurch unrechtmäßig Zollpräferenzen in Anspruch nehmen, drohen Ihnen nicht nur Nachzahlungen von Zöllen, sondern auch Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen. Zudem gefährden Sie die Geschäftsbeziehungen zu Ihren Kunden, die sich auf Ihre Angaben verlassen. Ein mangelhaftes internes Kontrollsystem in Bezug auf LE kann sogar dazu führen, dass Ihr Status als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter infrage gestellt wird.