Sie haben einen Zolltarif gewählt, der sich als falsch entpuppt? Dieses neue Urteil verschärft die Lage

Der EuGH hat ein neues Urteil zu fehlerhaften Zolltarifen gefällt. Damit steigt das Risiko von hohen Rückforderungen. So setzen Sie Ihre Interessen gegenüber der Zollverwaltung trotzdem durch. Der Europäische Gerichtshof […]

Holger Schmidbaur

26.11.2025 · 2 Min Lesezeit

Der EuGH hat ein neues Urteil zu fehlerhaften Zolltarifen gefällt. Damit steigt das Risiko von hohen Rückforderungen. So setzen Sie Ihre Interessen gegenüber der Zollverwaltung trotzdem durch.

Der Europäische Gerichtshof EuGH hat jetzt entschieden, wie es bei fehlerhaften Zolltarifen weitergehen wird: Ab sofort kann Art.116 Abs. 7 Unionszollkodex UZK auch auf Fälle angewendet werden, in denen eine zunächst bewusst gewählte, später aber als falsch erkannte Zolltarifnummer genutzt wurde. Im konkreten Fall erfolgte eine Zollerstattung aufgrund einer verbindlichen Zolltarifauskunft vZTA, die einem anderen Importeur erteilt wurde. Die Behörden machten diese Erstattung später rückgängig unter Berufung auf die Durchführungsverordnung EU 2021/532 B. Das Urteil betont, dass auch bei korrekter Anwendung der Regeln eine erneute Einziehung möglich ist – Unternehmen müssen eine vZTA daher besonders sorgfältig prüfen.

Selbst mit sorgfältig gewählten Tarifen sind Sie nicht mehr auf der sicheren Seite

Dieses Urteil hat auch für Ihre tägliche Arbeit weitreichende Konsequenzen. Es zeigt, dass selbst eine sorgfältige und bewusste Tarifierungsentscheidung im Nachhinein von den Zollbehörden angezweifelt und als fehlerhaft eingestuft werden kann. Der EuGH hat klargestellt, dass in solchen Fällen eine Wiedereinziehung der Zölle zulässig ist. Für Sie bedeutet dies, dass Sie eine erhöhte Sorgfaltspflicht bei der Tarifierung Ihrer Waren an den Tag legen müssen. Der EuGH-Fall macht deutlich, wie riskant es ist, bei der Zolltarifierung auf eine vZTA zurückzugreifen, die einem anderen Wirtschaftsbeteiligten erteilt wurde. Die ursprüngliche Umklassifizierung beruhte auf genau einer solchen vZTA und offenbarte ein grundlegendes Missverständnis: Eine verbindliche Zolltarifauskunft ist ausschließlich für den jeweiligen Inhaber rechtlich bindend. Die Anwendung einer fremder vZTA ist zwar grundsätzlich möglich, kann aber auch gravierende Folgen haben. Im Fall einer fehlerhaften oder unzulässigen Tarifierung behalten sich Zollbehörden das Recht vor, zuvor erstattete Abgaben zurückzufordern. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen, Betriebsrisiken und gegebenenfalls zu rechtlichen Konsequenzen für das betroffene Unternehmen führen. Eine sorgfältige Prüfung und individuelle Beantragung von vZTA sind daher essenziell, um finanzielle Schäden und rechtliche Komplikationen zu vermeiden.

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