Sie melden Ihre Ware beim Zoll an, das Warten auf Überlassung beginnt. Was möchte der Zoll noch alles wissen? Kann die dringende Ware heute noch raus oder wird eine Beschau angeordnet? Doch dann kommt innerhalb kurzer Zeit die Überlassung – keine Rückfragen, keine Beanstandungen. Erleichtert legen Sie den Fall ad acta. Und genau hier tappen viele in der Praxis in die Falle – indem sie glauben, dass sich die Zollbehörde nie wieder für diesen Vorgang interessieren wird. Doch nachträgliche Prüfungen in Form einer umfangreichen Betriebsprüfung sind in Deutschland an der Tagesordnung. Als Anmelder liegt die Verantwortung auch nach Überlassung bei Ihnen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie eine Zollprüfung souverän meistern.
Diese Betriebsprüfungen führt das Hauptzollamt durch
Nachträgliche Prüfungen durch die Zollbehörde werden als Zollprüfungen oder Außenprüfungen bezeichnet. Zuständig ist der Prüfungsdienst des Hauptzollamts. Folgende Prüfungsschwerpunkte sind üblich:
- Allgemeine Zollprüfung: Prüfung der ordnungsgemäßen Abwicklung von Einfuhrwaren (z. B. Zolltarifierung, Zollwert)
- Präferenzprüfung: Kontrolle der Ausstellung und Verwendung förmlicher Präferenznachweise (z. B. EUR.1) und Ursprungserklärungen
- Außenwirtschaftsprüfung: Prüfung der Einhaltung des Außenwirtschaftsrechts und der Exportkontrollvorschriften sowie der Zollvorschriften für die Ausfuhr
- Verbrauchsteuerprüfung: Überprüfung der ordnungsgemäßen Versteuerung verbrauchsteuerpflichtiger Waren
- Verkehrssteuerprüfung: Prüfung der ordnungsgemäßen Versteuerung verkehrsteuerpflichtiger Dienstleistungen bzw. Beförderungsmittel