Egal ob Sie eine automatisierte oder eine manuelle Exportkontrolle in Ihrem Unternehmen haben: Wo gehobelt wird, fallen auch Späne! Das bedeutet, dass Arbeits- und Systemfehler immer wieder passieren können. Es gilt, solche Fehler im Nachgang herauszufinden und richtig einzuordnen, um die richtigen Schritte einzuleiten. Hier einige Anhaltspunkte für Sie.
Wie kann ein Embargoverstoß auffallen?
Wenn Sie in Drittstaaten exportieren, ist die Kette der teilnehmenden Parteien sehr lang. Hier können an verschiedenen Stellen mögliche Fehler auffallen. Welche nutzen Beamte?
Diese möglichen Quellen nutzen Beamte
Die Zollbeamten entdecken z. B. bei der Anmeldung Ihres Ausfuhrbegleitdokuments, dass es sich hier um Ware handelt, die in einem Embargo gelistet ist, und Sie als Unternehmen haben diese falsch angemeldet. Falsch angemeldet, bedeutet in diesem Fall, dass Sie keine Codierung in das Ausfuhrbegleitdokument eingetragen haben.