Präferenzabkommen

Präferenzabkommen zwischen EU und Neuseeland im Überblick

In diesem Beitrag erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Präferenzabkommen der EU mit Neuseeland, inkl. eines Beispiels anhand einer konkreten Warenversendung.

Birgit Susdorf

23.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Key Facts

GrundlageAbkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland, Präferenzregelung auf Gegenseitigkeit 
AbkommenIn Kraft seit 1. Mai 2024 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202400866  

 

mit weiteren Ländern oder Staatengruppen: 

https://www.mfat.govt.nz/en/trade/free-trade-agreements/free-trade-agreements-in-force  
ZugehörigkeitCommonwealth of Nations
PräferenznachweisGewissheit des Einführers 

Artikel 3.16 Kapitel 3 Ursprungsregeln 

Artikel 3.20 Kapitel 3 Ursprungsregeln 

Erklärung zum Ursprung nach vorgeschriebenem Wortlaut 

Artikel 3.16 Kapitel 3 Ursprungsregeln 

Artikel 3.18 Kapitel 3 Ursprungsregeln 
Vereinfachungen– Registrierter Ausführer (REX) 

– Kein separates Ursprungsdokument nötig 

– Erklärungen zum Ursprung sind bei Mehrfachsendungen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten zulässig 

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