Nie wieder ratlos bei Zollkontrollen: die wichtigsten Zuständigkeiten im Überblick

Zoll ist nicht gleich Zoll – und Kontrolle ist nicht gleich Kontrolle. Denn die deutsche Zollverwaltung ist für weit mehr zuständig als nur für Einfuhrabgaben. Je nach Fachbereich stehen bei […]

Svenja Sausen

04.03.2026 · 5 Min Lesezeit

Zoll ist nicht gleich Zoll – und Kontrolle ist nicht gleich Kontrolle. Denn die deutsche Zollverwaltung ist für weit mehr zuständig als nur für Einfuhrabgaben. Je nach Fachbereich stehen bei einer Kontrolle ganz unterschiedliche Themen im Fokus: von Warenursprung über Mindestlohn bis zu Produktkennzeichnungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die verschiedenen Kontrollarten sicher auseinanderhalten, was die jeweilige Zollstelle prüfen darf – und wie Sie im Ernstfall professionell und vorbereitet reagieren.

Was der Zoll bei der Einfuhr und Ausfuhr kontrollieren darf



Die Kernaufgabe des Zolls ist die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und die Einnahme von Zöllen und Steuern bei Grenzübertritt. Wird eine Zollanmeldung abgegeben, kann der Zoll vor der Überlassung der Ware folgende Prüfungen durchführen:



  • Dokumentenprüfung: Kontrolle der vorgelegten Unterlagen und ggf. Anforderung weiterer Informationen.



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