Sie dürfen als deutsches Unternehmen in jedem EU-Mitgliedstaat Zollanmeldungen abgeben – mit Ihrer EORI und in eigener Verantwortung. Dabei gelten EU-weit einheitliche Vorgaben zur Richtigkeit und Vollständigkeit. Doch Achtung: Bei Aufbewahrungsfristen und Prüfungszugriffen greifen oft nationale Regeln. Lesen Sie hier, welche Herausforderungen Sie kennen müssen und wie Sie Prüfungen sicher standhalten – auch wenn die Anmeldung im Ausland erfolgt ist.
Wann deutsche Unternehmen im Ausland als Anmelder auftreten dürfen
Jedes in der EU-ansässige Unternehmen kann Anmelder in einer Zollanmeldung sein. Im Grunde gibt es zwei Konstellationen, wie Sie in anderen EU-Staaten als Anmelder Zollanmeldungen abgeben können:
- Sie beauftragen einen Zolldienstleister, als direkter Vertreter in Ihrem Namen die Anmeldung abzugeben.