Haben Sie Zollabwicklungen in anderen Mitgliedstaaten? Dann müssen Sie auf diese Hürden gefasst sein

Sie dürfen als deutsches Unternehmen in jedem EU-Mitgliedstaat Zollanmeldungen abgeben – mit Ihrer EORI und in eigener Verantwortung. Dabei gelten EU-weit einheitliche Vorgaben zur Richtigkeit und Vollständigkeit. Doch Achtung: Bei […]

Svenja Sausen

25.03.2026 · 2 Min Lesezeit

Sie dürfen als deutsches Unternehmen in jedem EU-Mitgliedstaat Zollanmeldungen abgeben – mit Ihrer EORI und in eigener Verantwortung. Dabei gelten EU-weit einheitliche Vorgaben zur Richtigkeit und Vollständigkeit. Doch Achtung: Bei Aufbewahrungsfristen und Prüfungszugriffen greifen oft nationale Regeln. Lesen Sie hier, welche Herausforderungen Sie kennen müssen und wie Sie Prüfungen sicher standhalten – auch wenn die Anmeldung im Ausland erfolgt ist.

Wann deutsche Unternehmen im Ausland als Anmelder auftreten dürfen



Jedes in der EU-ansässige Unternehmen kann Anmelder in einer Zollanmeldung sein. Im Grunde gibt es zwei Konstellationen, wie Sie in anderen EU-Staaten als Anmelder Zollanmeldungen abgeben können:



  • Sie beauftragen einen Zolldienstleister, als direkter Vertreter in Ihrem Namen die Anmeldung abzugeben.



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