Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist ein zentraler Baustein des europäischen Green Deal. Ihr Ziel: Die globale Entwaldung und Waldschädigung eindämmen, die Biodiversität schützen und die Treibhausgasemissionen senken, die durch die Ausweitung landwirtschaftlicher Flächen entstehen. Für viele Unternehmen bedeutet das eine tiefgreifende Veränderung ihrer Beschaffungs- und Kontrollprozesse.
Worum geht es bei der EUDR?
Die Verordnung (EU) 2023/1115 ersetzt die bisherige Holzhandelsverordnung und erweitert den Anwendungsbereich erheblich. Künftig müssen Unternehmen sicherstellen, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet oder degradiert wurden.
Betroffen sind u. a.: