Anfrage aus einem Embargoland? – So gehen Sie rechtskonform damit um, aber lassen sich auch keine Geschäfte entgehen!

Im internationalen Warenverkehr mit Drittländern müssen Sie auf sehr viele Dinge achten. Neben dem Zollrecht kommen hier auch nationale gesetzliche Regelungen zum Tragen, die Sie unbedingt beachten müssen, ansonsten können Sie sich auch unter Umständen strafbar machen. Hierzu zählt auch die Bearbeitung von Auslandsanfragen aus Ländern, die Sanktionen unterliegen. So eine Sanktion kann zum Beispiel ein Embargo sein, das über ein Land verhängt worden ist. Denn nur weil ein Land mit einem Embargo belegt ist, heißt es noch lange nicht, dass Sie dieses Land nicht beliefern können. Lassen Sie sich neue Geschäfte nicht entgehen, sondern prüfen Sie richtig vorab.

Julianna Straib-Lorenz

24.10.2024 · 6 Min Lesezeit

Anfrage aus dem Ausland für den Customer Service – So prüfen Sie richtig

Ausgangsfall: Ein neuer Kunde mit Sitz in Libyen fragt bei Ihnen eine Warenlieferung an. Der Kunde heißt zum Beispiel Firma ABC, Libyen. Der Geschäftsinhaber heißt: Farjallah. Der Kunde möchte bei Ihnen folgende Teile bestellen: 100 Dichtungen mit der Warentarifnummer 40169300. Wie gehen Sie damit um?

Wie geben Sie ein korrektes Angebot ab in Bezug auf die Ausfuhrvorschriften?

Grundsätzlich ist im Vorfeld zu sagen, dass per Gesetz der Warenverkehr mit Drittländern frei ist. Außer dieser wird eingeschränkt. Diese Einschränkung erfolgt durch unser nationales Gesetz. Dieses heißt Außenwirtschaftsgesetz. In diesem Gesetz wird Bezug genommen auf die EU-Dual-Use-Verordnung und auf bestimmte Embargo-Maßnahmen. Diese müssen Sie einhalten. Was bedeutet das für Ihre praktische Arbeit?

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